Was wir leisten
Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) ist Ihr Ansprechpartner für Messrichtigkeit in Sachsen und zuständig für das Prüfen, Eichen und Kalibrieren von Messgeräten sowie für die Überwachung von Medizinprodukten, medizinischen Laboratorien, Fertigpackungen und Messgeräten sowie deren Betreibern bzw. Verwendern.
Aufgabe des SME ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unrichtigen Messungen zu schützen und durch die hohe metrologische Fachkompetenz der Beschäftigten gleiche Wettbewerbsbedingungen für die sächsische Wirtschaft zu sichern.
Die Grundlagen für die Tätigkeit des SME sind das Mess- und Eichgesetz in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung und der Fertigpackungsverordnung sowie das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Leistungen der Sächsischen Eichämter und Einsatzbereiche des SME
Sie haben Fragen rund um das Thema Eichen bzw. möchten Kontakt zu den Sächsischen Eichämtern aufnehmen? Hier finden Sie alle Kontaktinformationen, Öffnungszeiten und Prüfleistungen der Eichämter in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz sowie der dem Eichamt Dresden zugeordneten Eichstelle in Löbau.
Auf Grund der Komplexität und der Gerätevielfalt in Kombination mit dem zur Verfügung stehen Personal, steht das komplette Leistungsspektrum nicht in jedem Eichamt zur Verfügung. Es wurden Kompetenzzentren gebildet:
- Leistungsangebot - Mess- und Prüfmöglichkeiten des SME (*.pdf, 0,23 MB)
- Wer wir sind: Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
Eichen ist die von der zuständigen Eichbehörde vorzunehmende Prüfung und Stempelung eines Messgerätes nach den Eichvorschriften.
Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d. h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob es die Fehlergrenze einhält.
Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und zu erwarten ist, dass es bei einer entsprechender Handhabung innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt.
Die Eichung wird von den Eichbehörden der Bundesländer vorgenommen. Zur Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme können Prüfstellen staatlich anerkannt werden.
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte Konformitätsbewertungsstelle die Konformität eines Messgerätes mit den geltenden Rechtsvorschriften durch Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung. Der Hersteller des Messgerätes stellt anschließend eine schriftliche Konformitätserklärung für das Messgerät aus.
Messgeräte werden gemäß Mess- und Eichgesetz nach einem Konformitätsbewertungsverfahren erstmalig in Verkehr gebracht.
Wird ein Messgerät in seiner Beschaffenheit mit dem Ziel einer Modifizierung seiner ursprünglichen messtechnischen Eigenschaften, seiner ursprünglichen Verwendung oder seiner ursprünglichen Bauart so wesentlich verändert, dass eine Eichung zur umfassenden Bewertung des Messgerätes nicht ausreichend ist (erneuertes Messgerät), hat es erneut ein Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.
Zur viel diskutierten Frage "Konformitätsbewertung oder Eichung?" und damit zur Auslegung des Begriffes "erneuertes Messgerät" in haben sich die Eichbehörden der Länder auf Grundsätze in der Anwendung geeinigt. Für konkrete Fälle wird diese Frage in einer Beispielliste beantwortet.