Eichamt Dresden
Eichamt Dresden
Amtsleiter: Herr Peter Hahn
Besucheradresse:Hohe Straße 13
01069 Dresden
Telefon: +49 351 4780-30
E-Mail: Schreiben Sie eine Nachricht.
- Regionale Zuständigkeit des Eichamts Dresden:
Kreisfreie Stadt Dresden, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Lagebeschreibung
Öffnungszeiten Messgeräteannahme und -ausgabe:
Montag, Mittwoch, Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Aktueller Hinweis: Bis auf Weiteres finden im Eichamt Dresden keine Taxi-Eichungen statt. In dringenden Fällen buchen Sie bitte einen Termin in Chemnitz, Leipzig oder Löbau. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich, Taxi-Eichungen in Dresden wieder anzubieten.
Eine Bestätigung, dass Ihr Messgerät einen geeichten gleichgestellt ist, kann gerne unter eichamt.dresden@sme.sachsen.de angefordert werden.
Planmäßige Schließtage 2026 Eichamt Dresden und Eichstelle Löbau
Bitte beachten Sie, dass unsere Außenstellen in Dresden und Löbau an folgenden Tagen geschlossen bleiben:
- 15. Mai 2026
- 04. Juni 2026
- 24. bis 31. Dezember 2026
Wir eichen und prüfen für Sie und sind zuständig für:
Koordinator: Herr Putzer
Wägemesstechnik und Fertigpackungen
- Waagen und Wägeanlagen
- Gewichtstücke
- Getreidefeuchtemessgeräte, Getreideprober
- Überwachung der zugelassenen öffentlichen Waagen
- Überwachung der zugelassenen Instandsetzer
- Marktüberwachung an Fertigpackungen und anderen Verkaufseinheiten
- Verwendungsüberwachung an Ausschankmaßen
Koordinator: Herr Putzer
Volumen- und Verkehrsmesstechnik
- Lagermessbehälter
- Tankwagen und Milchtankwagen
- Messanlagen für Mineralöle und Flüssiggüter
- Straßenzapfsäulen
- Gasmengenumwerter
- medizinische Elektrothermometer (keine Infrarot-Ohrthermometer)
- Überwachung der Qualitätssicherung an Glucose-Heimdiagnosemessgeräten
- Temperaturmessgeräte
- Wegstreckenzähler und Taxameter
- Reifendruckmessgeräte
- elektrische Messgeräte
- Überwachung der zugelassenen Instandsetzer
Terminvergabe Eich- und Prüfleistungen Dresden/Löbau
... für Taxis und Fahrdienstleister
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichamt Dresden Bis auf Weiteres bietet das Eichamt Dresden keine Taxi-Eichungen an. In dringenden Fällen buchen Sie bitte Termine in Chemnitz, Leipzig oder Löbau oder kontaktieren uns unter eichamt.dresden@sme.sachsen.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichstelle Löbau Termine: Januar bis Dezember, Prüfort: Parkplatz am Löbauer Berg
... für sächsische Messgeräteverwender
Anträge und Anfragen
- Digitaler Eichantrag
- Generalantrag zur Eichung mit Terminservice (*.pdf, 1,57 MB) Datei bitte in Adobe Acrobat öffnen, damit die Ausfüllfunktion reibungslos funktioniert. Stand: 01.09.2025
- Informationsblatt: Terminservice für Messgeräteverwender (Generalantrag zur Eichung) (*.pdf, 0,28 MB) Stand: 01.09.2025
- Informationsblatt zur Aufhebung der Anzeigepflicht nach dem (ehemaligen) § 32 MessEG zum 01.01.2025
- Kalibrieranfrage (*.pdf, 0,74 MB)
Weitere Informationen für Messgeräteverwender
Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen
- Leistungsangebot - Mess- und Prüfmöglichkeiten des SME (*.pdf, 0,26 MB) Stand: 29.10.2025
- FAQ-Bereich auf www.eichamt.de (Häufige Fragen rund ums Eichen)
Rechtsgrundlagen
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV) Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011)
- Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen vom 24. März 2015 (BGBl. I S. 330)
- Fertigpackungsverordnung (FPackV) Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten vom 14. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 38)